Gesetzliche Krankenversicherung
Jeder Deutsche Bürger ist verpflichtet sich gegen die Kosten medizinischer Behandlungen durch eine Krankenversicherung abzusichern – und zwar unabhängig von der Personengruppe und davon, ob er zu den gesetzlich oder privat Versicherten zählt.
Die Gesetzlichen Krankenkassen sind sogenannte Solidargemeinschaften. Unabhängig von Einkommen, Alter und sogar früheren Krankheiten, sind sie verpflichtet, alle Personen zu versichern. Private Versicherer hingegen, können Kunden ablehnen - zum Beispiel wegen Vorerkrankungen.
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