Auslandskrankenversicherung Eine Auslandskrankenversicherung wird für alle Auslandsreisen empfohlen und ist für Urlaube in den Ländern unverzichtbar, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind, haben Sie in der Regel nur in der Europäischen Union Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen. Bei Reisen außerhalb Europas übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nur, wenn das Land ein Sozialabkommen mit Deutschland geschlossen hat. Das heißt, wenn Sie krank werden oder einen Unfall haben, müssen Sie die Kosten für Ihre Behandlung selber tragen. Wenn ein Transport zurück nach Deutschland notwendig ist, kommt Ihre Krankenversicherung dafür nicht auf.
Die Auslandskrankenversicherung ist auch für diejenigen wichtig, die privat krankenversichert sind. Auch in der privaten Krankenversicherung sind nicht alle Kosten gedeckt, wie z.B. die Kosten für den Rücktransport zurück nach Deutschland, Medikamente oder bestimmte Behandlungen.
Die Auslandskrankenversicherung bietet auch im Todesfall auf Reisen in der Regel weltweite Deckung für Bestattungskosten im Ausland oder für die Übernahme der Transportkosten.
CLIQUE PARA SABER MAIS