Einige Unterschiede zwischen privater Krankenversicherung und
gesetzlicher Krankenversicherung
Private Krankenversicherung: Versicherter bestimmt die Leistung.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und entsprechen der Regelversorgung.
Private Krankenversicherung:
Der Beitrag richtet sich unabhängig vom Einkommen nach Alter, Beruf und
Gesundheitszustand.
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Krankenkassenbeitrag.
Private Krankenversicherung:
Alle Familienmitglieder müssen eigenständig krankenversichert werden.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Alle Familienmitglieder können kostenlos mitversichert werden.
Als Angestellter muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in die private
Krankenversicherung wechseln zu können. Das Bruttoeinkommen muss oberhalb der
sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen.
Selbstständige, Beamte, Freiberufler und Studenten können sich unabhängig vom
Einkommen privat versichern.
Achtung: Ein Wechsel in eine private Krankenversicherung lohnt sich aufgrund der
lebenslang garantierten Gesundheitsleistungen. Die Kosten richten sich nach Alter und
Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und nach dem gewählten Tarif.
Innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen ist der monatliche Beitrag ein festgelegter
prozentualer Anteil des Gehalts. Der Beitrag ist immer von der Höhe des Einkommens
abhängig.
Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, sollte dies nicht wegen des
Beitrages, sondern wegen der besseren medizinischen Versorgung tun.
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